Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten insbesondere in der Tarifpolitik als sogenannte Sozialpartner. Die Interessen der Arbeitnehmer werden durch Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften wahrgenommen. Doch über welchen Handlungsspielraum verfügen dabei die entsprechenden Vereinigungen? Mit dieser Frage hat sich die Fachinformatikerklasse für Systemintegration, E1FS4, mit zwei Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) am 28. März 2022 im Rahmen des Beutelsbacher Konsenses auseinandergesetzt.
Vor allem die Regulierungsmaßnahmen durch Gesetze, Arbeits- und Tarifverträge stand dabei im Fokus der Sozialpartner. Gleichzeitig befassten sich die Schüler und Schülerinnen auch mit der Funktion von Betriebs- und Personalräten, die die Einhaltung der Gesetze und Verträge sicherstellen sollen.
Die beiden Leiterinnen des Programms haben unsere Schüler auf diese Weise über den rechtlichen Rahmen ihrer Ausbildung , wie z.B. Rechte und Pflichten der Auszubildenden, informiert.