Die Meisterschule bereitet entsprechend befähigte Gesellen auf die Meisterprüfung der Handwerkskammer vor. Diese Prüfung ist als “großer Befähigungsnachweis” die Voraussetzung zur Führung eines eigenen Handwerksbetriebes und zur Ausbildung von Lehrlingen.
Die Ausbildung wird in der Abendschule für das folgende Elektrohandwerk angeboten:
- Elektrotechniker-Meister mit den Schwerpunkten Energie- und Gebäudetechnik
Vorbereitungskurs für Teil 1 – 4 in Kooperation mit der Bildungsakademie Karlsruhe:
(Anmeldung über die Bildungsakademie (bia) Karlsruhe: https://www.bia-karlsruhe.de/)
Der Unterricht in der Teilzeitform gliedert sich in fünf Halbjahre (Semester) und beträgt durchschnittlich 16 Stunden pro Woche.
Im 1. -4. Semester erfolgt der Unterricht an 4 Abenden mit jeweils 4h (Montag-Donnerstag). Im 5. Semester erfolgt der Unterricht an drei Abenden Werktags mit jeweils 4h (Montag-Donnerstag) und an fünf Wochenenden am Freitag Abend mit 4h und am Samstag mit 8h.
Die Stundentafel orientiert sich an den Erfordernissen des Elektrotechniker-Meisters mit Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik.
Die angegebenen Fächer und Stundenzahlen können sich je nach Anforderungen in der Meisterprüfung auch ändern.
Prüfungen:
Am Ende des 1. Semesters findet die Prüfung der Teile III und IV statt. Diese Fächer werden daher im 2.-5. Semester nicht mehr unterrichtet. Am Ende des 4. Semesters findet die Prüfung in Teil II statt und am Ende des 5. Semesters die Teil I Prüfung.
Die zeitliche Abfolge der Teile I bis IV sowie die Unterrichtsfächer in den einzelnen Semestern finden Sie im Detail in der nachfolgenden Abbildung:
In Deutschland erworbene Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen sollen in Zukunft europaweit vergleichbarer werden. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Länder mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt. Der Beschluss schafft die Grundlage dafür, schrittweise ab dem Sommer 2013 erworbene Qualifikationen einem DQR-Niveau zuzuordnen und dieses auf den Qualifikationsbescheinigungen auszuweisen. So wird beispielsweise eine dreijährige berufliche Erstausbildung dem Niveau 4 zugeordnet, ein Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker entspricht Niveau 6. „Der Qualifikationsrahmen schafft mehr Transparenz und Mobilität in Europa. Mit der gemeinsamen Zuordnung von Bachelor- und Meisterabschlüssen machen wir die Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung deutlich und erhöhen die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.
Quelle: http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=13639
Weitere Informationen auch unter: http://www.dqr.de/content/2411.php
Lehrgangsgebühren:
Lehrgang | Gebühren EUR | Fälligkeit |
1. Semester | 2.500,- (BIA) | Oktober |
2. Semester | 2.100,- | April |
3. Semester | 1.300,- | Oktober |
4. Semester | 1.300,- | April |
5. Semester | 1.300,- | Oktober |
Unterrichtsmaterial: Zusätzliche Kosten (allgemein)
Lehrgang | Kosten EUR | Fälligkeit |
Notebook | ca. 500,- | 1. Semster |
Werkzeug | ca. 400,- | 5. Semester |
Bücher | ca. 200,- | 1. + 2. Semester |
Prüfungsgebühren: Handwerkskammer Karlsruhe
siehe Homepage Handwerkskammer Karlsruhe
Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie zudem alle Informationen zum Meister-BAföG:
http://www.meister-bafoeg.info/
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Kursgebühren vom Betrieb übernommen werden können.
Die Anmeldung zu den Teilen I-IV erfolgt über die Bildungsakademie der Handwerkskammer (BIA).
Kontakt: Frau Rastetter (Tel.: 0721 1600-430, rastetter@hwk-karlsruhe.de).
–> Sie werden dann automatisch für Teil I+II an uns weitergegeben.
Rückfragen zu den Teilen I+II an der HHS:
Kontakt: Frau Ina Bausch-Morlock (ina.bausch-morlock@hhs.karlsruhe.de)
In der Meisterprüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten kann, das notwendige fachtheoretische Wissen sowie die erforderlichen wirtschaftlichen, rechtlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt. Dem entsprechend gliedern sich Unterricht und Meisterprüfung in vier Teile:
Teil I: Fachpraktischer Teil (Meisterstück, Arbeitsprobe)
Teil II: Fachtheoretischer Teil
Teil III: Wirtschafts- u. rechtskundlicher Teil
Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer. Im Allgemeinen wird die Zulassung ausgesprochen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellen- oder Facharbeiterbrief) vorliegt.
Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Handwerkskammer:
Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 16 00 – 418 (Frau Gabriel)
Tel.: 0721 / 16 00 – 0 (Zentrale)
Fax: 0721 / 16 00 – 199
Die Aufnahme in die Meisterschule bedeutet nicht automatisch auch die Zulassung zur Meisterprüfung!
Seit Herbst 2009 im Teilzeitbereich an der Heinrich-Hertz-Schule (bei ausreichender Teilnehmerzahl): Studium zum Bachelor in drei Jahren (berufsbegleitend in Teilzeitform)
In der EU anerkannter Studienabschluss mit dem akademischen Grad Bachelor of Business Administration in Product Engineering (BBA)
Was spricht für diesen Studiengang?
Unser Modell überwindet die bisher zeitliche Trennung von Beruf und Studium. Während Sie Ihren Beruf ausüben können Sie berufsbegleitend den ersten akademischen Grad als Bachelor erwerben.
Diese Kombination verbindet in einzigartiger Weise Fachpraxis und Fachtheorie auf hohem Niveau. Da mittlerweile viele Betriebe und Unternehmen neben einem Studium besonders viel Wert auf praktische Fach- und Methodenkompetenz legen, haben Absolventen des Studiengangs die besten Jobchancen und verschaffen sich vor “reinen Akademikern“ den entscheidenden Vorsprung durch praktisches Know-how und einem engen Kontakt zum Unternehmen.
StRin Ina Bausch-Morlock
Mail: ina.bausch-morlock@hhs.karlsruhe.de
Die Informationen finden Sie auch in dem Flyer Meisterschule.