Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten insbesondere in der Tarifpolitik als sogenannte Sozialpartner. Die Interessen der Arbeitnehmer werden durch Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften wahrgenommen. Doch über welchen Handlungsspielraum verfügen dabei die entsprechenden Vereinigungen? Mit dieser Frage hat sich die Fachinformatikerklasse für Systemintegration, E1FS4,
DGB informiert über Sozialpartnerschaft
![DGB informiert über Sozialpartnerschaft DGB informiert über Sozialpartnerschaft](https://www.hhs.karlsruhe.de/wp-content/uploads/2022/03/Die-Ergebnisse-zu-Interessen-der-Arbeitgeber-werden-vorgestellt-750x350.jpeg)