Es ist unsere Aufgabe, Sie auf das Berufsleben vorzubereiten, bzw. Ihnen bei der beruflichen Weiterbildung zu helfen. Dass Sie Ihr Ziel erreichen und sich in unserer Schule wohlfühlen mögen, ist unser aller Wunsch.
Jedes Leben in einer Gemeinschaft bedarf der Anerkennung und Einhaltung von Regeln. Wir bitten Sie, über das Einhalten allgemein anerkannter Grundregeln hinaus die im folgenden aufgeführte Schul- und Hausordnung zu beachten.

Allgemeine Grundregeln

  • Bitte halten Sie Klassenzimmer, Schulhaus und alle Einrichtungen sauber und behandeln Sie alle leihweise überlassenen Lernmittel sorgfältig.
  • Beachten Sie die in den Klassenzimmern aufgestellten Behälter für Restmüll und Wertstoffe. Entsorgen Sie Ihre Abfälle sachgerecht. Auf den Fluren sind darüber hinaus Behälter für kompostierbaren Bio-Müll für Essensreste u.ä. aufgestellt.
  • Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet.
  • Vermeiden Sie jede zusätzliche und unnötige Lärmbelästigung, insbesondere durch Radios, CD-Player u.ä. auf dem gesamten  Schulgelände einschließlich der Parkflächen rund um die Schule.
  • Unautorisierte Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen Informations-Übertragungsgeräten
    während des Unterrichts ist nicht zulässig. Schalten Sie bitte entsprechende Geräte vor Beginn des Unterrichts aus. Falls Ihr Handy oder andere elektronische Geräte entwendet oder beschädigt werden, wird sich die Schulleitung nicht für Wiederbeschaffung oder Schadensersatz einsetzen.
  • Es ist den Schülern nicht erlaubt, während des Unterrichts zu essen und zu trinken. In der Schule ist jeglicher Alkoholgenuss untersagt.
  • Messungen und praktische Arbeiten in Labors, Unterrichtssälen und Werkstätten dürfen nur bei Anwesenheit des Lehrers durchgeführt werden.
  • Bitte benutzen Sie zum Abstellen Ihrer Fahrzeuge nur die vorhandenen Schülerparkplätze. Alle Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu den Parkplätzen müssen unbedingt für die freie Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen freigehalten werden.

Bei Schulunfällen ist zu beachten:
– sofortige Meldung an den Lehrer, in dessen Unterrichtsstunde sich der Unfall ereignet hat oder
– sofortige Meldung an den Lehrer der nächsten Unterrichtsstunde bzw. an den Klassenlehrer
– wird der Unfall durch Verschulden Dritter verursacht, dann muss der Name des Verursachers gemeldet werden; Unfallzeugen sind zu benennen. Bei Unfällen während des Unterrichts kann ggf. der Lehrer Zeuge sein.

Schulbesuch

  • Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen. Durch Unpünktlichkeit und unbegründetes
    Fehlen schädigen Sie nicht nur sich, sondern den gesamten Klassenverband, da Sie den Fortgang des Unterrichts behindern.
  • Auf schriftlichen Antrag können Sie bei triftigen Gründen vom Klassenlehrer für einen Tag beurlaubt werden. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheidet die Direktion (entsprechende Anträge hierfür sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich einzureichen).
  • Bei Verhinderung aus dringenden Gründen (z.B. Krankheit) müssen Sie die Schule unverzüglich mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich über Grund und voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens verständigen (Entschuldigungspflicht).
  • Im Falle mündlicher, telefonischer oder elektronischer Verständigung der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung binnen weiterer drei Werktage nachzureichen. Legen Sie in Ihrem eigenen Interesse Arzttermine u.ä. grundsätzlich auf unterrichtsfreie Zeiten.
  • Schulfremde dürfen dem Unterricht nicht beiwohnen.

Leistungsermittlung

  • Die Teilnahme an Klassenarbeiten und Arbeitsproben ist Pflicht. Fehlen ist durch Entschuldigung durch die Eltern mit Kenntnisnahme-Vermerk des Betriebes, bei Volljährigen durch ärztliches Attest zu begründen. Bei unbegründetem Fehlen gilt die Leistung als nicht erbracht und wird grundsätzlich mit „ungenügend“ bewertet.
  • Das Mitführen von Handys und anderen Nachrichten-Übertragungsgeräten während der Klassenarbeiten gilt als Täuschungshandlung und kann dazu führen, dass die Arbeit mit ungenügend bewertet wird. Lassen Sie daher solche Geräte ausgeschaltet in Ihrer Schultasche. Das Ablegen unter der Schulbank alleine genügt nicht.

Auskünfte

Eltern minderjähriger Schüler erhalten über deren schulisches Fortkommen Auskunft (ein Gesprächtermin muss vorher vereinbart werden). Die Schule ist jederzeit berechtigt, Ihrem Ausbildungsbetrieb Auskunft über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten zu geben.

Disziplinarische Maßnahmen

  • Schulleitung und Lehrer wünschen ohne Disziplinar-Maßnahmen auszukommen. In Ausnahmefällen werden Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung wie folgt geahndet:
    – Verwarnung durch den Klassenlehrer (Eintrag ins Klassentagebuch)
    und Nachsitzen bzw. Nachholen,
    – schriftlicher Verweis durch die Schulleitung und mehrmaliges Nachsitzen,
    – Androhung des zeitweiligen Ausschlusses aus der Schule,
    – Ausschluss aus der Schule.
    Diese Maßnahmen müssen den Erziehungsberechtigten und den Ausbildungsbetrieben mitgeteilt
    werden.
  • Falls materielle Schäden verursacht werden, ist über die disziplinarische Maßnahme hinaus dem Schulträger gegenüber Schadenersatz zu leisten.

Weitergehende Bestimmungen

Über diese Schul- und Hausordnung hinaus gelten für den Schulbetrieb das Schulgesetz von Baden- Württemberg und die Erlasse und Verordnungen des Kultusministeriums bzw. Oberschulamtes Karlsruhe. Die Schul- und Hausordnung wurde in der Sitzung von Schulkonferenz am 31.05.1978 beschlossen und trat am 01.08.1978 in Kraft. Die derzeitige Fassung vom Juni 2000 berücksichtigt die inzwischen erfolgten gesetzlichen Änderungen.