An der staatlichen Bundesfachschule für die Elektrohandwerke beginnen jeweils im Februar und im September neue Schulungen in Vollzeit zum Erwerb der Elektro-, und Informationstechniker-Meisterprüfungen. An der Meisterakademie beginnt die Schulung in Teilzeit zum Erwerb der Elektro-Meisterprüfung jeweils im September.
Die Meisterprüfung als „großer Befähigungsnachweis“ ist auch nach der Neuordnung der Handwerksordnung (HWO – Novelle) im Januar 2004 in den Elektroberufen weiterhin Voraussetzung zur Führung eines selbständigen Handwerksbetriebes und zur Ausbildung von Lehrlingen bzw. eventuell Voraussetzung um eine Führungsposition in Betrieben, Verwaltung oder Behörden zu erreichen.
Die Ausbildung wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:
Alle Schwerpunkte der Meisterprüfung können nach dem Aufstiegs – Förderungsgesetz (Meister – Bafög) gefördert werden.