Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen werden vom Land Baden-Württemberg Gebühren erhoben. Das Land Baden-Württemberg sieht nach dem Landesgebührengesetz eine Gebühr in Höhe von mindestens 50 Euro (je nach Aufwand) vor.
Bitte zahlen Sie nach Absprache mit dem Sekretariat den Betrag auf folgendes Konto ein:
Empfänger: Land Baden-Württemberg
Bank: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
Referenz: 151 129 000 1925-Ref.71 RPK
Grundsätzlich werden Ersatzzeugnisse nur nach Vorlage des Einzahlungsbelegs bei der Landesoberkasse erstellt bzw. ausgehändigt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das Sekretariat der Heinrich-Hertz-Schule wenden.